SFV- Präsidium legt Fahrplan fest

UPDATE 18. JANUAR 2022 | Eine voreilige Entscheidung zum Spielbetrieb wird es nicht geben.

 

Am gestrigen Montag tagte das SFV-Präsidium und im Fokus stand dabei natürlich die Frage, wie es mit dem Spielbetrieb weitergehen kann. Die wichtigste Botschaft: Eine voreilige Entscheidung wird es nicht geben. Im Moment sitzt der SFV zwischen den Stühlen. Auf der einen Seite die essenzielle Verbandsaufgabe, Bewegungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu ermöglichen und auf der anderen Seite, sich mit den Herausforderungen der aktuellen Regelungen auseinanderzusetzen.

Die aktuelle Corona-Notfall-Verordnung - verbindlich bis 6. Februar 2022 - setzt derzeit allerdings klare Grenzen. Dennoch bewertet der SFV die neuesten Lockerungen nach wie vor als positiv, denn im Vergleich zum vorherigen Zustand ermöglichen sie einer deutlich größeren Gruppe den Zugang zum Sport. Auch der Standpunkt des SFV, allen Fußballerinnen und Fußballern den Weg zurück auf den Platz zu gewähren, hat sich nicht geändert.

 

Folgenden Fahrplan hat das Präsidium für eine Entscheidungsfindung für den Frauen- und Herren-Landesspielbetrieb festgelegt:

  1. Zunächst gibt es ein operatives Treffen der spielleitenden Ausschüsse.
  2. Anfang Februar sind regionale Konferenzen mit den Vereinen im Landesmaßstab sowie Vertretern der Kreis- und Stadtfußballverbände vorgesehen, um ein Meinungsbild der Basis zu erfassen.
  3. Nach Verabschiedung der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (die voraussichtlich am 7. Februar in Kraft tritt) folgt eine Vereinsabfrage.
  4. Im Anschluss wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Konferenzen, der Vereinsabfrage sowie der Corona-Situation eine Entscheidungsvorlage formuliert.

 

Ziel ist es, die Weichen für einen geregelten Spielbetrieb unter Berücksichtigung des Rahmenterminplans zu stellen. Die Kreis- und Stadtfußballverbände können abweichende Regelungen beschließen.

 

 

 

UPDATE 13. JANUAR 2022 | Neue Corona-Notfall-Verordnung

 

Die Sächsische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung vom 12. Januar 2022 eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung beschlossen, die bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen auch Lockerungen für den Sport vorsieht. Die Regelungen der geänderten Verordnung treten am 14. Januar 2022 in Kraft und sind bis zum 6. Februar 2022 gültig.

Die Altersbeschränkung für Angebote des Kinder- und Jugendsports wird mit der neuen Verordnung angehoben: Teilnehmen dürfen nun Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen. Die Kontaktbeschränkungen gelten hier zudem nicht. 

Die aktuellen Vorgaben detailliert zusammengefasst finden sie in der +++ LSB Corona FAQ +++

 

Maßnahmen bei Rückgang des Infektionsgeschehens

 

Unterschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen

  • die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 1.500 und
  • die Bettenbelegung durch COVID-19-Patienten auf den Normalstationen der sächsischen Krankenhäuser den kritischen Belastungswert von 1.300 sowie
  • die Bettenbelegung durch COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen der sächsischen Krankenhäuser den kritischen Belastungswert von 420,
  •  

so treten ab dem übernächsten, dem fünften Tag, in Sachsen für Sporttreibende ab 18 Jahren folgende Lockerungen in Kraft:

  • Die Öffnung von Außensportanlagen ist für Personen mit einem Impf- oder Genesenennachweis zulässig.
  • Die Nutzung von Innensportanlagen ist nach der 2GPlus-Regelung zulässig.
  • Es besteht die Pflicht zur Kontakterfassung.
  • Kontaktbeschränkungen gelten für den organisierten Vereinssport nicht

 

Alle genannten Punkte müssen am übernächsten Tag aufgehoben werden, wenn zuvor einer der genannten Belastungswerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Gleiches gilt für Landkreise und Kreisfreie Städte, sofern die regionale 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen den Wert von 1.500 an drei aufeinander folgenden Tagen erreicht oder überschreitet.

 

Bedingungen für Sportveranstaltungen mit Zuschauerinnen und Zuschauern regelt § 21a Absatz 13 der Corona-Notfall-Verordnung.

 

SFV-Präsident Hermann Winkler: „Wir sind froh, dass wir durch unsere intensiven Gespräche in den letzten Wochen etwas erreicht haben. Die Anhebung der Altersgrenze für unsere Kinder und Jugendlichen ist genauso ein Erfolg, wie die Lockerungen für die Erwachsenen. Es ist ein wichtiges Signal und ein erster Schritt.“

 

AUSBLICK SPIELBETRIEB

 

Die neue Corona-Notfall-Verordnung gilt bis zum 6. Februar 2022 und würde in dieser Fassung nur einen Spielbetrieb unter 2G-Bedingungen zulassen. Die spielleitenden Stellen des SFV befassen sich mit allen möglichen Modellen, inklusive der potenziellen Auswirkungen auf den Spielbetrieb. Viel hängt dabei vom Infektionsgeschehen im Freistaat und den daraus resultierenden Verordnungen ab.

 

 

 

UPDATE 06. JANUAR 2022 | Sächsischer Fußball weiterhin im Corona-Würgegriff

 

Der Vorsatz fürs neue Jahr von Seiten des Verbandes ist klar! Auch wir wollen, dass der Ball 2022 wieder für alle Altersklassen rollt. Seit gestern steht fest, die aktuelle Corona-Notfallverordnung wird um eine Woche verlängert und gilt nun noch bis 14. Januar. Gemeinsam mit dem Landessportbund Sachsen sind wir in engem Austausch mit dem sächsischen Innenministerium, um die Stellung des Sports im Hinblick auf neue Regelungen und Maßnahmen nach dem 14. Januar zu bekräftigen.

 

 

( Quelle: SFV)

 

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