Spielbetrieb unterbrochen
Die am Montag in Kraft getretene Corona- Notverordnung in Sachsen schränkt auch den Vereinssport und den Fußball auf dem Eigen ein. Zum dritten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie tritt der Fall ein, dass der Spielbetrieb komplett unterbrochen werden muss.
Die Sächsische Staatsregierung hat eine Corona- Notfall- Verordnung verabschiedet, die vom 22. November bis 12. Dezember gilt und das öffentliche Leben aufgrund der Infektionslage im Freistaat weiter einschränkt.
Gemäß § 13 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 ist die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs nur für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gestattet. Für Anleitungspersonal (z. B. Übungsleiterinnen & Übungsleiter) gilt die 3G-Regel.
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