CORONA- Update( 01.05.2020) des Sächsischen Fußball- Verbands

01.05.2020

[UPDATE 1. Mai 2020 12:00 Uhr] Staatsregierung berücksichtigt Breitensport | Konferenz der Kreis- und Stadtfußballpräsidenten

 

30. April 2020 | Staatsregierung lässt Nutzung von Außensportanlagen zu

 

 

 

 

Die Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung haben sich bei ihrer Kabinettssitzung am 30. April 2020 darauf verständigt, die Nutzung von Außensportanlagen für Sportvereine ab dem 4. Mai 2020 wieder zuzulassen.

 

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller sagt dazu: „Wir schließen keine Sportarten aus, machen aber zur Bedingung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern ebenso einzuhalten ist wie die geltenden Hygienevorschriften. Auch beim Training an der frischen Luft müssen wir uns stets bewusst sein, dass wir uns nach wie vor einem Infektionsrisiko aussetzen. Unsere Sportlerinnen und Sportler sehnen sich danach, ihr Training zum Teil wieder aufnehmen zu können. Deshalb freue ich mich über die neue Regelung, die ein wichtiges Signal für den Breitensport und das Vereinsleben im Freistaat Sachsen ist. Ich appelliere aber an alle Sportler und Trainer, nicht nur die Regeln im Spiel, sondern auch jene in der Pandemiebekämpfung einzuhalten.“

 

Was bedeutet das für den Fußball?

 

Die Zuständigkeit für Außensportanlagen liegt in der Regel bei den Städten, Gemeinden und Kommunen, die über Sperrung oder Öffnung entscheiden müssen. Bitte erkundigen Sie sich bei ihrer Stadt, Gemeinde oder Kommune, ob und wann die Öffnung von Sportanlagen in Kraft tritt und eine Nutzung zulässig ist.

Für eine behutsame Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs unter den allgemeinverbindlichen Vorgaben des Freistaates zur Pandemiebekämpfung verweisen wir auf die „Leitplanken“ des Deutschen Olympischen Sportbundes, die am 28. April 2020 von der Sportministerkonferenz anerkannt wurden.

 

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